Hinweisgebersystem

In Übereinstimmung mit dem Verhaltenskodex der Encevo-Gruppe und dem geltenden Recht stehen Whistleblowing-Kanäle nicht nur Mitarbeitenden1 zur Verfügung, sondern auch anderen Personen, mit denen wir beruflich zu tun haben, insbesondere Selbstständigen oder Mitarbeitenden von Auftragnehmern, Subunternehmern oder Lieferanten sowie Aktionären und Vorstands- und Aufsichtsrats-Mitgliedern.
Jede Person, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang mit der Encevo Deutschland GmbH oder ihren Tochtergesellschaften Informationen über Handlungen oder Unterlassungen erhalten hat, welche rechtswidrig sind oder dem Ziel oder Zweck geltender Gesetze zuwiderlaufen könnten, einschließlich Menschenrechtsverletzungen und schwerwiegender ethischer Bedenken, kann diese Informationen über die nachstehend beschriebenen Kanäle vertraulich übermitteln.
Die Person, die solche Informationen übermittelt hat, ist vor jeder Form von Repressalien geschützt. Um diesen Schutz in Anspruch nehmen zu können, muss sie einen berechtigten Grund zu der Annahme gehabt haben, dass die Informationen zum Zeitpunkt ihrer Übermittlung der Wirklichkeit entsprachen.
Die vertraulichen Kanäle, die die Person nutzen kann, um die Encevo-Gruppe, der die Encevo Deutschland GmbH und ihre Tochtergesellschaften angehört, zu alarmieren, sind die folgenden:

Die Informationen können schriftlich per Post an die folgende Adresse geschickt werden: B.P. 57 L-5801 Hesperange

1 Whistleblowing-Kanäle stehen auch früheren Mitarbeitenden zur Verfügung sowie Personen, die an einem Einstellungsprozess bzw. an vorvertraglichen Verhandlungen beteiligt waren.

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